Im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 83 ist die gesamte Fläche mit Ausnahme des Holmer Noores anthropogen überprägt. Darüber hinaus ist ein erheblicher Teil der Fläche durch Bebauung versiegelt und dadurch die natürliche Folge der Bodenhorizonte stark verändert.
Daher sind im Bereich der bebauten Flächen die großflächigen Bodenverdichtungen und – versiegelungen als erheblich zu bewerten. Die Wertigkeit dieser Böden ist als sehr gering einzuschätzen.
Auf den derzeit mit älteren Gehölzen bestandenen Grünflächen ist von einer langsam einsetzenden Bodenentwicklung auszugehen. Im Bereich der Rasenflächen ist eine natürliche Bodenentwicklung aufgrund der intensiven Mahd (d.h. Veränderung des Wasser- und Nährstoffhaushaltes) nicht zu erwarten.
Diese umfangreichen anthropogenen Einwirkungen im Zuge der Grünflächenpflege (Zierrasen) über einen relativ langen Zeitraum haben zu einer geringen Naturnähe und zu einer als gering einzustufenden Wertigkeit dieser Böden geführt.
Eine mittlere bis hohe Wertigkeit von Böden ist lediglich auf den mit älteren Gehölzbeständen bedeckten Flächen festzustellen.
Die Flächen des Holmer Noors stellen die naturnächsten und somit hochwertigsten Böden innerhalb des Geltungsbereichs dar.
Kontaminationsverdachtsflächen (KVF)
Im Bereich zwischen dem Baubetriebshof im Nordwesten des Geltungsbereiches, dem Holmer Noor im Süden, dem Holmer-Noor-Weg im Westen sowie einer etwa 30 m westlich der ehemaligen Gebäude 60 und 61 verlaufenden Linie im Osten erstreckt sich eine Fläche, die als Altlast im Sinne des BBodSchG eingestuft ist. Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen wurden 2006 bzw. 2009 bereits vorgenommen.78 Eine bauliche Nutzung dieses Grundstücks ist nicht vorgesehen.
Weitere Maßnahmen zur Gefährdungsabschätzung und –überwachung wurden in Abstimmung zwischen dem Grundstückseigentümer, der Stadt Schleswig und den zuständigen Behörden durchgeführt und sind im Bericht „Ehemalige Kaserne „Auf der Freiheit“ Schleswig, Bewertung und Gefährdungsabschätzung und Rahmenkonzept zur Flächennutzung“ des Kreises Schleswig-Flensburg und der Oberfinanzdirektion Hannover vom 30.3.2007 dargestellt. Die betroffene Fläche wird in der Planzeichnung dargestellt (gem. §9 Abs.5 Nr.3 BauGB).79 Gemäß der Abstimmung werden im Rahmen einer textlichen Festsetzung (siehe Ziffer I 6) die erforderlichen Maßnahmen bestimmt.
Eine weitere als Bodenbelastung im Sinne des BBodSchG eingestufte Fläche80 der ehemaligen Tankstelle A (Geb. 65) wurde im Jahr 2006 im Rahmen der Abbrucharbeiten saniert, ein Altlastenverdacht bzw. eine Bodenbelastung besteht nicht mehr.81
Potenzielle Kampfmittelbelastung (KB)
Im Rahmen einer historisch-genetischen Kurzrekonstruktion82 wurden mittels einer Luftbildauswertung keine Schäden oder Zeichen von alliierten Bombardierungen erkannt. Für das Untersuchungsgebiet wurden zwei Flächen mit einer Empfehlung für weitere Maßnahmen bezeichnet:
| KB- Bezeichnung | Beschreibung | Ergebnisse der historisch-genetischen Rekonstruktion |
| KVF + KB1 | Deckungsgraben | potenzielle Entsorgung von umweltgefährdenden Stoffen und
Munition |
| KVF + KB2 | Hafenbecken | wahrscheinlich keine Versenkung von C-Kampfstoffen |
| KB1 | Alter Schießstand | potenzielle Kampfmittelbelastung |
Für KVF + KB1 wird eine Kampfmittelbohrung mittels Suchgeräten (computergestützte Multi-Sensorik) vor Eingriffen in den Boden empfohlen. Sollte es bei den Untersuchungen Hinweise auf Kampfmittelreste oder Abfallbeseitigungen geben (z.B. Benzinkanister, Fässer) sind geeignete Maßnahmen vorzunehmen.
Für das Hafenbecken (KB2) bestand zum Zeitpunkt der historisch-genetischen Kurzrekonstruktion keine belegbare Grundlage zur Empfehlung für weitere Maßnahmen. Bei Baumaßnahmen ist weiterhin eine Gefährdungsabschätzung vorzunehmen. Hierzu können die Erkenntnisse des Kreises Schleswig-Flensburg, Abfall und Bodenschutzbehörde, herangezogen werden.
Kontaminationsflächen PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)
Die Ergebnisse der Schürfe und der chemischen Analysen der Bodenproben zeigen, dass keine flächenhafte Belastung der „Paradeplätze“ vorliegt. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass zum einen im Bereich der Verdachtsflächen die Belastungen punktuell vorliegen und zum zweiten, dass auch außerhalb der Verdachtsflächen mit auffälligen Ablagerungen zu rechnen ist. Weiterhin handelt es sich nicht um einheitliche Belastungen. Nach Rücksprache mit IGU BIOBAC, Kiel, ist die insgesamt höchste Belastung DE12, Probe 2 auf Reste von Dachpappe zurückzuführen. Außerdem wurden im Bereich der Fläche DE vermehrt Asphalt- Brocken festgestellt. Die Belastungen der Fläche GH sind in der Regel auf Schlacke- /Ascheablagerungen zurückzuführen. Interessant ist hierbei, dass im mittleren Bereich flächenhafte Ablagerungen anzutreffen sind, diese sich jedoch nicht in den PAK-Gehalten wiederfindet. Als Fazit lässt sich feststellen: Es hat keine flächenhafte Verteilung von PAK-belastetem Material im Bereich der „Paradeplätze“ stattgefunden. Das abgelagerte belastete Material kann zum Teil aus dem Heizwerk der Kaserne stammen, ist jedoch auch auf andere Eintragsquellen zurückzuführen.
Aus Sicht der Kreis Schleswig-Flensburg (Abfall und Bodenschutz) ist eine pauschale Einstufung aller Grundstücke als Altlasten nicht haltbar. Eine detaillierte Gefährdungsabschätzung für jedes der im Bereich der schlackebelasteten "Paradeplätze" liegenden zukünftigen Grundstücke ist erforderlich. Eine entsprechende Untersuchung wurde von der Firma BRUG im Juni 2011 vorgenommen. Die Aufgabenstellung umfasste eine Untersuchung der Baufelder auf PAK-Belastungen sowie die Erarbeitung einer umsetzungsfähigen Konzeption für die Sicherung bzw. Beseitigung der Kontamination. Abhängig von der Belastungssituation sind als Ergebnis der Untersuchungen für die einzelnen Grundstücke folgende Fälle denkbar:
- keine Schlackeschicht angetroffen, keine erhöhten Schadstoffgehalte -> kein Altlastverdacht, keine weiteren Maßnahmen erforderlich
- Schlackeschicht angetroffen, aber Schadstoffgehalte unterhalb der Prüfwerte der BBodSchV -> kein Altlastverdacht, aber Berücksichtigung der Schlacke bei Erdarbeiten und ggf. erhöhte Entsorgungskosten
- Schlackeschicht angetroffen und Überschreitung der Prüfwerte -> Altlast mit Sanierungsbedarf. Als Sanierungsvarianten kommen ein Bodenaustausch (= Beseitigung der Altlast und Verdachtsentkräftung) oder die Überdeckung mit mind. 0,65 m unbelastetem Boden bzw. eine Versiegelung in Betracht. Bei der Überdeckung verbleibt das Grund stück als gesicherte Altlast im Altlastkataster und in der Überwachung der Bodenschutzbehörde. Für Erdarbeiten auf dem Grundstück würden entsprechende Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen bestehen.
Eine umfassende Altlastensanierung auf den Baufeldern wurde im Herbst 2013 abgeschlossen. Bei der Sanierung ist ein Abtrag und eine Entsorgung der belasteten Bodenmassen vorgenommen worden. Nach der Entfernung des kontaminierten Bodens wurden die später zu bebauenden Flächen mit verdichtungsfähigem Boden wiederverfüllt.