Der Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ergibt sich wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
| BauGB | Umweltbelang | Prüfmethode und Detaillierungsgrad |
| § 1 Abs. 6 Nr. 7 a) | Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie auf Landschaft und auf biologische Vielfalt | Fachgutachten: Bestandsaufnahme auf der Grundlage der Ist-Situation und Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter anhand von geeigneten fachspezifischen und Bewertungsmaßstäben der Fachgutachter wie Gesetze, Verordnungen, Erlasse, sonstige Regelwerke etc. Artenrechtliche Untersuchung 2010 |
| § 1 Abs. 6 Nr. 7 b) | Erhaltungsziele und Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete i. S. d. Bundesnaturschutzgesetzes | Fachgutachten: FFH-Vorprüfung (Erheblichkeitsprüfung) für das Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1423-392 "Schlei inkl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe" und Prüfung der Erheblichkeit nach der Vogelschutzrichtlinie für das Vogelschutzgebiet DE 1423-491 "Schlei" im Zusammenhang mit dem Vorhaben Kaserne "Auf der Freiheit" in der Stadt Schleswig |
| § 1 Abs. 6 Nr. 7 c) | - Geräusche durch Sport und Gewerbe,
- Altlasten und umweltgefährdende Stoffe im Boden
- zusätzliches Verkehrsaufkommen
| - Bewertung der Geräuscheinwirkungen auf die Nachbarschaft durch Sportboothafen- und Sportanlagengeräusche anhand von Berechnungen für repräsentative Immissionsstandorte auf der Grundlage eines digitalen Geländemodells
- Bewertung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens durch Verkehrszählung und Prognose unter Einbeziehung statistischer Daten und Parameter
- Neben den Altlastenuntersuchungen der Phase I und IIa wurden von 2004-2006 weitere Untersuchungen (Phase IIa-2, IIb Alko GmbH) durchgeführt
- Bericht „Ehemalige Kaserne „Auf der Freiheit“ Schleswig, Bewertung und Gefährdungsabschätzung und Rahmenkonzept zur Flächennutzung“ des Kreises Schleswig-Flensburg und der Oberfinanzdirektion Hannover vom 30.3.2007
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| § 1 Abs. 6 Nr. 7 e) | Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern | In den Fachgutachten jeweils zu untersuchen und ggf. darzustellen. |
| § 1 Abs. 6 Nr. 7 i) | Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c und d | In den Fachgutachten jeweils zu untersuchen und ggf. darzustellen. |
| § 1 a Abs. 2 | zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen, zusätzliche Bodenversiegelungen | Bestandserhebungen, Eingriffs-/ Ausgleichbilanzierung auf der Grundlage der nach Bebauungsplan zulässigen Nutzungen im Rahmen des Grünordnungsplans gem. LNatSchG |
| § 1 a Abs. 3 | Vermeidung und Ausgleich zusätzlicher Eingriffe in Natur und Landschaft | Bestandserhebungen, Eingriffs-/ Ausgleichbilanzierung auf der Grundlage der nach Bebauungsplan zulässigen Nutzungen im Rahmen des Grünordnungsplans gem. LNatSchG |