Planungsdokumente: Demoverfahren Auftaktworkshop 27.11.2024

Begründung

4.1. Einleitung

Die in der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB ermittelten Belange des Umweltschutzes sind im Umweltbericht entsprechend der Anlage 1 zum BauGB dargestellt. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung und dient der Bündelung, sachgerechten Aufbe-reitung und Bewertung der gesamten umweltrelevanten Abwägungsthemen.

Die für den Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB durchgeführte Umweltprüfung entspricht zugleich den Anforderungen einer Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich ei-ner Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 95), zuletzt geändert am 12. De-zember 2019 (BGBl. I S. 2513, 2521). Damit entfällt eine separate nach § 17 Absatz 1 UVPG in Verbindung mit der Anlage 1 Nummer 3.2.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung in Hamburg (HmbUVPG) vom 10. Dezember 1996 (HmbGVBl. S. 310), zuletzt geän-dert am 21. Februar 2018 (HmbGVBl. S. 53, 54), vorgeschriebene standortbezogene Vorprü-fung des Einzelfalls für die Funktionsminderung und dauerhafte Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart mit einer Größe von weniger als 0,5 ha.

4.1.1. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplans

Die Planung betrifft ein Gebiet östlich des Kirchenheerwegs südlich Kirchenheerweg 61 und nördlich Kirchenheerweg 91. Das Plangebiet wird im Nordosten durch Gartenland, Wohnbe-bauung und landwirtschaftliche Flächen, im Südosten durch den Sielgraben 28 bzw. landwirt-schaftliche Flächen, im Südwesten durch den Kirchwerder Marschbahndamm und im Nord-westen durch den Kirchenheerweg begrenzt.

Mit dem Bebauungsplan sollen gemäß Schulentwicklungsplan die planungsrechtlichen Vo-raussetzungen für die Entwicklung eines neuen Standorts für die Stadtteilschule Kirchwerder sowie für die Ergänzung bestehender Wohnnutzungen auf ehemals garten- und in Teilen be-reits wohnbaulich genutzten Flächen geschaffen werden. Vorhandene bauliche Nutzungen werden berücksichtigt. Der Bebauungsplan steht im strukturellen Zusammenhang mit dem u.a. im Jahr 2019 in Aufstellung befindlichen nördlich angrenzenden Bebauungsplan Kirchwerder 34, der die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Wohngebiet schaffen soll. Ins-gesamt wird der südliche Siedlungsrand des Kirchwerder Ortskerns nach Süden geschoben.

Zur Abwicklung der Verkehre der Stadtteilschule werden Stellplätze für Pkw und eine Omni-busanlage vorgesehen. Die Befahrbarkeit des Marschbahndamms insbesondere für Anlieger und Radfahrer soll erhalten bleiben.

Über das Plangebiet hinaus ist zwischen dem Wohngebiet Karkenland und der neuen Stadtteil-schule ein verbindender öffentlicher Freiraum mit einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbe-stimmung und einer Fläche für die Wasserwirtschaft geplant. In diesem Bereich soll ein Fuß- und Radweg verlaufen, damit unabhängig vom viel befahrenen Kirchenheerweg perspekti-visch ein Schulweg zwischen dem Ortskern und der Schule entsteht. Der südliche Teil dieser Wegeverbindung wird mit diesem Bebauungsplan gesichert; der nördliche Teil soll infolge des Bebauungsplanverfahrens Kirchwerder 34 planungsrechtlich gesichert werden. Vorgesehen ist eine freiraumplanerisch qualitativ hochwertige Gestaltung.

4.1.2. Beschreibung der Festsetzungen mit Angaben über Standort, Art und Umfang

Der Bebauungsplan mit einer Plangebietsgröße von 5,64 ha setzt folgende Nutzungen fest: Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Bildung, soziale Zwecke, Sport und Spiel“ (2,48 ha), Allgemeines Wohngebiet (1,29 ha), Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung für eine Omnibusanlage sowie für einen Geh- und Schauweg (0,42 ha), Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (0,42 ha), Straßenverkehrsfläche Kirchenheerweg und Marschbahndamm (0,57 ha), eine Fläche für die Wasserwirtschaft (0,23), Wasserflächen (0,19 ha) und öffentliche Grünflächen (0,03 ha).

Auf der Gemeinbedarfsfläche sollen im Süden die eigentlichen Schulgebäude, im Norden eine Sporthalle, im Westen eine Stellplatzanlage und im Übrigen hauptsächlich Schulhöfe und Sportflächen entstehen.

Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei DiPlanBeteiligung online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Organisation:
Ich möchte anonym Stellung nehmen. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: